Ihr Anwalt im Mietrecht

Bei Rechtsanwalt Timucin N. Dagli sind Sie mit Ihrem Fall genau richtig, wenn Sie Vermieter oder Mieter sind und Probleme mit Ihrem Vertragspartner haben. Mit großer fachlicher Kompetenz betreut er Sie umfassend in sämtlichen Belangen rund um das Mietobjekt. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen und berät Sie bei der Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung sowie deren Durchsetzung durch Räumungsklage. Rechtsanwalt Dagli steht Ihnen auch bei der Durchsetzung von offenen Mietforderungen zur Seite. Darüber hinaus vertritt er Vermieter und Mieter bei der Klärung von Mieterhöhungsverlangen bei Streitigkeiten um die Mietsicherheit / Kaution sowie deren Verrechnung mit Nebenkosten und Schönheitsreparaturen.


Nutzen Sie die Möglichkeit zur Räumung Online.

 

Kündigung des Mietvertrags

Als Vermieter dürfen Sie einen bestehenden Mietvertrag über Wohnraum nicht einfach kündigen, Sie benötigen hierfür einen Grund. Die häufigsten Gründe für eine Kündigung als Vermieter sind:

 

Zahlungsverzug des Mieters

Zahlt der Mieter die Miete nicht, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangen, sofern der Mieter mindestens zwei Monatsmieten ganz oder zu einem erheblichen Teil schuldig ist. kommt der Mieter dem nicht nach, hat der Vermieter die Möglichkeit, Räumungsklage zu erheben.

 

Andere Vertragsverletzungen des Mieters

Bei Verletzung von Pflichten aus dem Mietvertrag, z.B. beim unerlaubten Halten von Haustieren, bei Beleidigung des Vermieters, bei Geruchsbelästigungen infolge unzureichender Reinigung der Wohnung oder bei im Treppenhaus aufgestellter Gegenstände, wobei hier meist eine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Auch bei einer unerlaubten Untervermietung, ist nach vorheriger Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

 

Eigenbedarf des Vermieters

Benötigt ein Vermieter eine Wohnung für sich selbst oder für seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts, so hat er das Recht, dem Mieter die Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs auszusprechen. Die Grenzen, innerhalb derer eine solche Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist, sind gesetzlich klar geregelt, dies gilt auch für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfristen.

 

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Rechtsanwalt Timucin N. Dagli entwirft und gestaltet für Sie Mietverträge, sowohl über Wohnraum als auch über Gewerberäume. Selbstverständlich berücksichtigt er hierbei die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Klauseln zu Schönheitsreparaturen, zum Kündigungsverzicht, zur Staffelmiete, zur Mietpreisbremse und zu Regelungen über Kleinreparaturen.

 

Mietzahlungen durchsetzen

Rechtsanwalt Dagli hilft Ihnen auch dann, wenn die Miete vom Mieter nicht oder nicht pünktlich bezahlt wird. Er unterstützt Sie nicht nur bei einer möglichen Kündigung, sondern auch beim entschlossenen Einzug Ihrer rückständigen Mietforderungen. Engagierte Unterstützung erhalten Sie von ihm natürlich auch dann, wenn der Mieter meint, die Miete mindern und kürzen zu können oder wenn es darum geht, Ihr Verlangen nach einer Mieterhöhung durchzusetzen.

 

Schadensersatzansprüche

Ist der Mieter ausgezogen, befindet sich die Wohnung häufig nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand. Regelmäßig besteht dann Streit darüber, ob und in welcher Höhe der Mieter für Verschlechterungen an der Mietsache Schadenersatz zu leisten hat. Böden, Heizkörper, Türen und Fenster sind besonders häufig von Beschädigungen während der Mietdauer betroffen. Rechtsanwalt Timucin N. Dagli hilft Ihnen, die bestehenden Verschlechterungen richtig einzuordnen und etwaige Forderungen auf Schadenersatz für den Vermieter durchzusetzen bzw. für den Mieter abzuwehren.

 

Kurzum:

 

Sie als Vermieter unterstützt er insbesondere

 

bei der rechtssicheren Gestaltung des Mietvertrags

bei der Durchsetzung Ihres Mieterhöhungsverlangens

bei der Abwehr unberechtigter Minderung der Miete

bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter

bei der Kündigung des Mietverhältnisses, z. B. wegen Zahlungsverzuges oder bei Eigenbedarf

 

als Mieter steht er Ihnen zur Seite bei

 

der Überprüfung des Mietvertrages, insbesondere der Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln

bei der Abwehr einer unberechtigten Mieterhöhung

bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen

bei der Erhebung einer Mängelrüge wegen Schimmel, defekter Heizung, Lärm, usw.

bei der Geltendmachung einer Mietminderung

bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter

bei der Abwehr einer unberechtigten Kündigung des Mietverhältnisses

Der Weg zu Ihrem Anwalt

Der Weg zu Ihrem Anwalt.


Postanschrift

Rechtsanwälte
Lehmann & Dagli

Georgstraße 17
88214 Ravensburg

Erreichbarkeit

Telefon: +49 751 - 359 555 45
Telefax: +49 751 - 359 555 46

info@lehmann-dagli.de

Nach oben